Psychiatrische Zwangsmaßnahmen immer noch Teil der europäischen Menschenrechtsdebatte

Berlin (kobinet) Wie bereits vor einigen Monaten berichtet, ist die Oviedo Konvention das einzige internationale Abkommen innerhalb des Europarats [1], das die Menschenrechte im Bereich der Biomedizin sichern soll. Seit 2014 diskutiert das dazugehörige Komitee für Bioethik einen Entwurf zu einem Zusatzprotokoll, der die Menschenrechte von Menschen mit psychosozialen Behinderungen, auch sogenannten psychischen Krankheiten, bei Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung schützen soll. Schutz?

Artikel in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen:

Psychiatrische Zwangsmaßnahmen immer noch Teil der europäischen Menschenrechtsdebatte