Isolierungen immer noch rechtliches Dunkelfeld in psychiatrischen Einrichtungen

Der Jahresbericht 2020 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter steht unter dem Nebel der Folgen der Corona-Pandemie und setzt sich im Bereich psychiatrische Kliniken u.a. mit der rechtlichen Situation in Thüringen in Bezug auf Fixierungen, insbesondere der rechtlich unklaren Situation um Isolierungen, auseinander.

Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2018 legt für die Anordnung einer Fixierung genauere rechtliche Rahmen. Auch wenn die Isolierung (in einem separaten Raum ohne Zugang zur Gemeinschaft) im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht als milderes Mittel herausgestellt wird, gibt es für diese Maßnahme der Freiheitsbeschränkung, die nicht als alleinstehende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG wie die Fixierung gewertet wird, keine genaueren verfassungsrechtlichen Bestimmungen [1].

Außerdem stellt der Bericht heraus, dass die thüringische Gesetzgebung im Maßregelvollzug nicht den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichts nachkommt.

Artikel in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2021/07/02/isolierungen-immer-noch-rechtliches-dunkelfeld-in-psychiatrischen-einrichtungen/