Literatur und Links

Zur UN-Behindertenrechtskonvention

Schattenübersetzung UN-BRK

Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben 2007/2008 fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. 2009 dazu entschlossen, eine sogenannte„Schattenübersetzung“ zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben.


Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!

Erster Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (Berlin 2013) – Originalfassung

Der 80- seitige 1. Bericht der BRK-Allianz wurde im Januar 2013 vom Plenum der BRK-Allianz verabschiedet und Ende März 2013 an Bundestag und Bundesregierung übergeben.


Erster Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention – Kurzfassung

Wozu ein Parallelbericht der Zivilgesellschaft? Wer ist die Zivilgesellschaft? Wer ist die BRK- Allianz? Welche Verbände sind das genau?


Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind ein weit verbreitetes Instrument in Deutschland. Solche Pläne sind kurz nach Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland 2009 verabschiedet worden.

Mit dieser Evaluation hat die Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Dezember 2018 das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse dieser Evaluation wieder.


Broschüre BRK Enquete Jetzt !

Der Kellerkinder e.V., steht in seiner eigenen Tradition von Selbstvertretung, für eine partizipative Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen die Themen von Behinderung und Beeinträchtigung betreffen. Diese Ausrichtung begründet sich in der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderung an allen relevanten, sie betreffenden Prozessen zu haben.


Beantwortung der Fragen aus der „List of Issues“

im Zusammenhang mit der ersten deutschen Staatenprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Zur Inklusion

Themenheft „Wissen | Inklusion“

Wie steht es um die Verwirklichung von Inklusion in Deutschland?

Was muss geschehen, damit eine inklusive Gesellschaft entsteht und die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt werden?

Namhafte Autorinnen und Autoren widmen sich im Themenheft „Wissen | Inklusion“ diesen und weiteren Fragen.


Inklusion selbst in die Hand nehmen

Mehr Teilhabe für psychisch erkrankte Menschen durch Selbsthilfe in seelischen Krisen

Grundlage aller Bemühungen ist eine Veränderung in Richtung mehr Humanität, sinnvoller Alternativen, rechtlicher Gleichstellung und besserer Lebensbedingungen. Wir wollen uns unbefangen mit unseren Krisen und Problemen sowie den ihnen innewohnenden Reifungsmöglichkeiten befassen und dabei für unsere „Störungen“ unsere eigenen Worte finden. Wir pochen darauf, dass wir in unserer Andersartigkeit oder während einer Krise nicht auf Symptome reduziert, sondern als Menschen mit all unseren Bürgerrechten respektiert werden.


Inklusionsbarometer Arbeit 2019

Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung sank und die Erwerbstätigkeit nahm zu. Dennoch lag die Arbeitslosenquote der Menschen mit Behinderung im Jahr 2018 mit 11,2 Prozent immer noch wesentlich höher als die Quote der Menschen ohne Behinderung (5,2 Prozent).


Chancen und Barrieren für hochqualifizierte Menschen mit Behinderung

Übergang in ein  sozialversicherungspflichtiges  Beschäftigungsverhältnis

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit April 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie schreibt fest, dass alle Menschen ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben. Dies umfasst explizit auch die Erwerbstätigkeit. Im Text heißt es, dass die Vertragsstaaten „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ anerkennen und somit „die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen […]“.


Zur Partizipation

Mitbestimmen!
Fragensammlung zur Partizipation

Im Jahr 2016 begann das insgesamt auf fünf Jahre angelegte Projekt „Hier bestimme ich mit – Ein Index für Partizipation“. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) arbeitet seitdem gemeinsam mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW)  und vielen Beteiligten – Expert*innen in eigener Sache, Mitarbeitende aus BeB-Mitgliedseinrichtungen, Vertreter*innen aus Kommunen und Wissenschaftler*innen – an der Frage, wie Partizipation besser gelingen kann.


Zur Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit

Das Merkblatt informiert über Fragen rund um Leistungen der Agentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben (von der Agentur für Arbeit erstellt).