Recht auf Zugang zu Gesundheit für Geflüchtete in seelischer Not

Deutschland ist zur Durchsetzung der Menschenrechte aller Menschen verpflichtet. Dazu gehört auch geflüchteten Menschen alle Menschenrechte zu gewähren. Der Zugang zu gesundheitlicher Unterstützung unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Aufenthaltsstatus ist ein Menschenrecht, zu dem sich Deutschland in mehreren völkerrechtlich bindenden Abkommen bekannt hat [1a]. Für fliehende Menschen [1b] sind zunächst die wichtigsten Fragen: ob eine Unterkunft und finanzielle Unterstützung sichergestellt sind, ob die Anträge an der richtigen Stelle gemacht wurden, ob Kontakt zur Familie und Freunden im Herkunftsland besteht und ob ankommende Kinder und Jugendliche Kita- und Schulplätze erhalten. Oft zeigt sich der Bedarf an psychosozialer Unterstützung erst nach einiger Zeit, wenn grundlegende Fragen der Unterbringung und Verpflegung geklärt sind.

Artikel in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2022/04/22/recht-auf-zugang-zur-gesundheit-fuer-gefluechtete-in-seelischer-not/