Seit einigen Jahren diskutiert der Europarat ein Rechtsinstrument mit dem Titel „Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Menschen mit psychischen Störungen in Bezug auf unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung“. Dieses Protokoll ist ein zusätzliches Protokoll zur „Konvention über Menschenrechte und Biomedizin“. Die Konvention ist besser bekannt als Oviedo-Konvention des Europarates und ist ein individueller, rechtsverbindlicher Vertrag im Völkerrecht.
Das möglicherweise entstehende Zusatzprotokoll stellt eine klare Gefahr dar, die UN-BRK und ihre Forderung nach Freiheit und Sicherheit behinderter Menschen, zu unterwandern.
Artikel in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen: