Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter 2019 wurde im Ausschuss für Menschenrechte diskutiert

Die BRD kommt gesetzlichen Anforderungen nicht genügend nach: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine zentrale, seit 12 Jahren in Deutschland bestehende Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestags hat sich in seiner Sitzung am 21. April 2021 mit dem Jahresbericht 2019 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter beschäftigt. In dem Jahresbericht hält die Nationale Stelle die wesentlichen Besuchsergebnisse und Empfehlungen für eine menschenwürdige Umsetzung von Freiheitsentzügen fest. Ein Schwerpunkt lag im Berichtsjahr auf psychiatrischen Einrichtungen. Die Nationale Stelle kann Besuche sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchführen. Sie hat ihre Besuche in der Regel kurzfristig angekündigt.

Artikel in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen: