Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Stellungnahmeverfahren, das mehrere Fragen zur Grundgesetzmäßigkeit der Zulässigkeitsveraussetzungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen beinhaltete, dazu aufgerufen Position zu beziehen. Das Gericht hat keine Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit psychosozialen Behinderungen angefragt, was in Anbetracht der Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderungen an sich schon ein Skandal darstellt. Der Kellerkinder e.V., mit Mitunterzeichnung der Liga Selbstvertretung, hat sich dennoch entschieden eine Stellungnahme zu verfassen.
Insbesondere wehren wir uns gehen die Ambulantisierung des ärztlichen Zwangs, die eine Sabotage einer menschenrechtskonformen und humanen psychiatrischen Versorgung bedeuten würde, und gegen die Erfassung der verdeckten Medikamentengabe als ärztliche Zwangsmaßnahme unter §1832 BGB. Die heimliche Untermischung von Medikamenten in Speisen und Getränke muss eine Straftat bleiben!
Das unzureichende (psychosoziale) Versorgungssystem darf nicht durch repressiven Druck und verfassungs- und menschenrechtswidrigen Freiheitseinschränkungen in Bezug auf Entscheidungen die die eigene Gesundheit betreffen kompensiert werden!
Zur Stellungnahme:
https://seeletrifftwelt.de/wp-content/uploads/2024/04/Stellungnahme_KK-und-LS_zu-1-Bvl-1_24.pdf