Ambulante Zwangsbehandlung – Wie nun auch der Bundesgerichtshof den ärztlichen Zwang nach Hause bringen will

Ohne einen starken Gegenwind aus der Zivilgesellschaft, wird der ambulante ärztliche Zwang in Deutschland sehr wahrscheinlich … In einer zynischen Kleinteiligkeit, die die Behandlung unter Zwang u.a. als „Maßnahme der staatlichen Fürsorge“ definiert, wird durch den BGH die Argumentation der Gesetzgebenden gegen den ambulanten Zwang auseinandergenommen, mit dem Ziel, ärztliche Zwangsmaßnahmen auch im Wohnumfeld der Betroffenen umsetzen zu können.

in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2024/02/13/ambulante-zwangsbehandlung-wie-nun-auch-der-bundesgerichtshof-den-aerztlichen-zwang-nach-hause-bringen-will/