Bisher wenige Beschwerden nach Antidiskriminierungsgesetz

Einen Monat nach Inkrafttreten des auch bundesweit umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) sind bei den Behörden erst wenige Bürgerbeschwerden eingegangen. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) verzeichnete bisher knapp 20 Eingaben von Menschen, die sich von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes etwa aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Anfang Juni von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz, das laut Justizverwaltung seit 21. Juni in Kraft ist, soll Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.

Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern wandte ein, es stelle Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere ihre Arbeit – was der Senat zurückwies. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stoppte zwischenzeitlich Hilfe der Bundespolizei bei Einsätzen in Berlin. Mittlerweile gilt das nach einem klärenden Gespräch mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht mehr.

Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an die LADS, die bei der Senatsjustizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft. Geplant ist der Aufbau einer Ombudsstelle, die künftig zentraler Ansprechpartner für die Bürger sein soll. Die Idee: Bevor Menschen unter Berufung auf das neue Gesetz wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen, was ihr gutes Recht ist, kann der zugrundeliegende Vorfall von der Stelle geprüft werden.