Aus aktuellem Anlass und im Kontext des Evaluierungsprozesses von § 1832 BGB veröffentlicht die Selbstvertretung Kellerkinder e. V. am 25. Januar 2024 ein Positionspapier zu den sogenannten „ambulanten Behandlungsweisungen“.
‚Ambulante Behandlungsweisung‘ ist eine beschönigende und irreführende Umschreibung ambulanter Zwangsmaßnahmen. Jeglichen Bestrebungen zur gesetzlichen Legalisierung sogenannter ‚ambulanter Behandlungsweisungen‘ widersetzen wir uns.
Download: Positionspapier https://seeletrifftwelt.de/wp-content/uploads/2024/01/Kellerkinder_Positionspapier-Ambulante-Zwangsmassnahmen.pdf
Download: Pressemitteilung https://seeletrifftwelt.de/wp-content/uploads/2024/01/Kellerkinder_Pressemitteilung-Ambulante-Zwangsmassnahmen.pdf
Statt den Konsequenzen der Missstände im psychosozialen Versorgungssystem mit verstärkter Anwendung von Zwang zu begegnen, fordern wir die konsequente Umsetzung der trialogisch vereinbarten Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus unserem Projekt Partizipativer Landschaftstrialog.
Handlungsempfehlungen zum Download (Kurzfassung)
Handlungsempfehlungen zum Download (Langfassung)