Lesetipp: Grundrechtereport 2025 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

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Lesetipp: Grundrechtereport 2025 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; von Kellerkinder e. V., 17. Juli 2025

*Hinweis: In diesem Text geht es um Rassismus, psychiatrischen Zwang und tödliche Polizeigewalt.

**Eine Zusammenfassung in einfacher Sprache steht am Ende des Textes.

Aktuelle Debatten zu Grundrechten von Menschen in psychischen Krisen

Am Mittwoch, den 21. Mai 2025, wurde in Berlin der neue Grundrechte-Report vorgestellt. Der „alternative Verfassungsschutzbericht“ dokumentiert in über vierzig Artikeln, wie „Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden“. (Aufzeichnung des Livestreams: http://www.grundrechte-report.de/)

Es ist ein düsteres Bild, das die Herausgeber:innen im Vorwort des Grundrechte-Reports 2025 von der Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland zeichnen: Der Ton gegenüber Minderheiten und Migrant:innen sei rau wie seit Langem nicht mehr. Während im Bundestagswahlkampf versucht worden sei, sich „mit Forderungen nach Einschränkung und Abschaffung von grundrechtlichen Freiheiten Schutzsuchender gegenseitig zu überbieten“ (S. 16), tauchten Menschen auf der Flucht in der öffentlichen Debatte kaum noch als Individuen mit unveräußerlichen Rechten auf, sondern als Belastung, der es mit „Erniedrigung, Zurückweisung, Inhaftierung und Vertreibung“ zu begegnen gelte. Gleichzeitig wurde eine Rekordzahl an Personen bekannt, die nach polizeilichen Maßnahmen ums Leben kamen, wobei es sich viel zu oft um Menschen in psychischen Ausnahmesituationen gehandelt habe.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Art. 2 Abs. 2 GG)

Britta Rabe berichtet im Grundrechte-Report über tödliche Polizeigewalt und aktuelle Urteile mit fataler Signalwirkung: Von Mouhamed D., einem jungen Mann aus dem Senegal, ging keine Gefahr aus, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung im Dezember 2024 fest, als er am 8. August 2022 auf dem Hof einer Jugendhilfeeinrichtung durch Schüsse aus einer Maschinenpistole getötet wurde. Trotzdem wurden die Beamt:innen freigesprochen, da sie sich, wenn auch fälschlicherweise, bedroht sahen und daher in „Notwehr“ gehandelt hätten.

Diese Argumentation sei fatal, so Rabe, denn sie suggeriere, polizeilicher Waffengebrauch und Gewalteinsatz gegen Menschen in Krisensituationen sei alternativlos. Der Fall von Mouhamed D. ist dabei kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines strukturellen Versagens. Um die Praxis tödlicher Polizeigewalt zu beenden und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) von Menschen in psychischen und sozialen Notlagen zu schützen – insbesondere dann, wenn diese Menschen zusätzlich von Rassismus betroffen sind – brauche es „Kriseninterventionsteams als Alternative zum klassischen Polizeieinsatz“ und „professionelle und empathische Unterstützung“ (S. 43) zur Wahrung ihrer Grundrechte.

Es ist bekannt, dass das Gewaltrisiko, das von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung ausgeht, nicht größer ist als für den Rest der Bevölkerung. Viel häufiger als Täter*innen werden sie Opfer von Gewalt. Dass sie trotzdem oft als potenzielle Bedrohung betrachtet werden, liegt auch an einer zunehmend aufgeheizten gesellschaftlichen Debatte.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 Abs. 3 GG)

Auch Claus Förster informiert in seinem Artikel zur Aufhebung des Krankenhausvorbehalts bei Zwangshandlungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über eine besorgniserregende und grundrechtlich äußerst fragwürdige Entwicklung, wenn es um die Rechte von Menschen mit psychosozialen Behinderungen geht.

Nachdem sich in den letzten Jahren verschiedene Betroffenenorganisationen und Fachgesellschaften wiederholt gegen die Ausweitung der Möglichkeiten psychiatrischer Zwangsanwendung ausgesprochen hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht im November 2024 trotzdem mit knapper Mehrheit, dass eine Begrenzung ärztlicher Zwangsmaßnahmen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt verfassungswidrig sei. Bislang durften Zwangsbehandlungen nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Dies dient dem Schutz der Betroffenen, da Krankenhäuser zur ständigen Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet sind. Nach dem Urteil des BVerfG sollen Zwangsbehandlungen nun auch außerhalb von Krankenhäusern möglich sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine gesetzliche Neuregelung ist bis Ende 2026 zu erwarten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erweitert die Möglichkeiten der Psychiatrie, Maßnahmen gegen den Willen von Menschen anzuordnen. Besonders betroffen sind Nutzer:innen sogenannter besonderer Wohnformen, die nun in ihrem Rückzugsraum, ihrer Wohnung, Gefahr laufen, einer solchen Maßnahme ausgeliefert zu sein. Dabei bleibt unbeachtet, so kritisiert Förster, dass durch diese Entscheidung das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen massiv verletzt wird (Art. 12 Abs. 4 UN-BRK).

Dabei sei bekannt, schrieb Förster bereits im Grundrechte-Report 2024, dass die Praxis, Menschen in Krisen Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen und Zwangsmedikation auszusetzen, nicht zum Schutz derselben diene, sondern in Wirklichkeit oft die Folge personeller Engpässe sei. Zudem werde die erhebliche Traumatisierungsgefahr für die Betroffenen schlichtweg ausblendet. Dies widerspreche eindeutig der Menschenwürde. Die Ausübung von Zwang müsse durch ein System der unterstützten Entscheidungsfindung verhindert werden. Nicht umsonst habe sich der UN-Ausschuss anlässlich der letzten Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland erneut „zutiefst besorgt“ gezeigt über die weiterhin stattfindende Ausübung von Zwang in psychiatrischen Einrichtungen und in Einrichtungen der forensischen Psychiatrie (CRPD/C/DEU/CO/2-3).

Auch seien bei der Urteilsfindung selbst die Rechte von Menschen mit Binderungen nicht beachtet worden, führt Förster aus. Das Bundesverfassungsgericht habe Betroffenenorganisationen nur unzureichend beteiligt, was gegen das ebenfalls in der UN-Behindertenrechtskonvention geregelte Partizipationsgebot verstoße (Art. 4 Abs. 3 UN-BRK). Trotz massiven Protests und unaufgeforderter Einreichung entsprechender Stellungnahmen seitens psychiariebetroffener Selbstvertretung verpasste das Gericht die Chance, seinen Fehler zu korrigieren, obwohl es die übergangenen Organisationen zumindest in der mündlichen Verhandlung hätte anhören können.

Förster warnt eindringlich vor einer möglichen Ausweitung von Zwangsmaßnahmen in der Praxis. Die Gefahr, dass durch die Entscheidung die Hemmschwelle für den Einsatz von Zwang weiter sinkt, sei real.

Als Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit psychosozialen Behinderungen unterstreicht der Verein Kellerkinder e. V. Försters Forderung nach einer völkerrechtsfreundlichen Grundgesetzauslegung. Niemand dürfe aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes. Die auch vom UN–Ausschuss aufgezeigte Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen muss endlich anerkannt und schnellstmöglich beendet werden.

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Eine Leseprobe des Grundrechte-Reports bietet der S. Fischer-Verlag an:
https://www.fischerverlage.de/buch/grundrechte-report-2025-9783596712380

Besprochene Artikel

Förster, Claus: Zwangsbehandlung wird ausgeweitet. Bundesverfassungsgericht weicht Krankenhausvorbehalt auf. In: Auer, Peter von u.a. (Hg.): Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Frankfurt am Main: S. Fischer 2025, S. 57–62.

–: Vereinte Nationen zutiefst besorgt über die Situation von Behinderten in Deutschland. In: Auer, Peter von u.a. (Hg.): Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Frankfurt am Main 2024, S. 86–90.

Rabe, Britta: Notwehr zählt immer. Tödliche Polizeigewalt und kein Ende. In: Auer, Peter von u.a. (Hg.): Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Frankfurt am Main: S. Fischer 2025, S. 40–44.

Weitere Informationen

Aktion Artikel 16: Zivilgesellschaft is moving: Gegen außerstationären ärztlichen Zwang; https://aktion-artikel16.de/zivilgesellschaft-is-moving-zum-ausserstationaeren-aerztlichen-zwang/

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD): Abschließende Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, CRPD/C/DEU/CO/2-3. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/crpd-abschliessende-bemerkungen-zum-kombinierten-zweiten-und-dritten-periodischen-bericht-deutschlands

Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP): Fact Sheet. Gewaltrisiko und psychische Erkrankung (Januar 2022): https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/fact-sheet-gewaltrisiko-und-psychische-erkrankung

Kellerkinder e. V.: Mitteilung „Grundrechtereport 2024 – Vereinte Nationen zutiefst besorgt über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland“, 27.05.2024; https://seeletrifftwelt.de/2024/05/27/grundrechtereport-2024-vereinte-nationen-zutiefst-besorgt-ueber-die-situation-von-menschen-mit-behinderungen-in-deutschland/

Kellerkinder e. V.: Stellungnahme „Gegen die Ausweitung des Zwangs“, April 2024: Gegen die Ausweitung des Zwangs: Stellungnahme zu außerstationären ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Kellerkinder e. V.: Positionspapier „Ambulanter Zwang“, Januar 2024: Positionspapier – Ambulanter Zwang bedeutet einen unerträglichen Rückschritt auf dem Weg zu einer menschenrechtskonformen Unterstützung

Menschrechte in Aktion, Kellerkinder e.V.: Parallelberichte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) https://menschenrechte-in-aktion.de/parallelberichte-2023/

**Zusammenfassung in einfacher Sprache

Der Grundrechte-Report 2025 sagt, dass Menschenrechte in Deutschland in Gefahr sind.

Besonders schlecht geht es Minderheiten, Geflüchteten und Menschen mit psychischen Problemen.

Es gibt Fälle, in denen die Polizei Menschen mit psychischen Problemen getötet hat.

Die Polizei hat gedacht, dass die Menschen gefährlich sind. Das Gericht hat gesagt, dass sich die Polizei geirrt hat.

Britta Rabe fordert darum, Krisenintervention-Teams statt Polizei einzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Entscheidung getroffen.

Zwangsbehandlungen werden auch außerhalb von Krankenhäusern erlaubt.


Viele finden das gefährlich, weil dadurch mehr Zwang möglich wird.


Das betrifft vor allem Menschen, die im betreuten Wohnen leben.


Sie können jetzt auch in ihrer Wohnung gezwungen werden, Medikamente zu nehmen.


Claus Förster sagt, diese Entscheidung ist schlecht.

Die Entscheidung verletzt das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung.

Der Ausschuss der Vereinten Nationen ist auch besorgt darüber.


Der Verein Kellerkinder e. V. fordert, dass Menschen mit Behinderungen besser geschützt werden.  

Der Verein Kellerkinder e. V. fordert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.