Fassungslos im Bundesverfassungsgericht – Ambulante Zwangsbehandlungen bei betreuten Menschen in langfristiger Unterbringung

Bereits die eröffnenden Worte des vorsitzenden Richters des I. Senats des Bundesverfassungsgerichts ließen hellhörig werden. Gleich zu Beginn hieß es in der mündlichen Verhandlung des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 1/24: die medizinische Zwangsbehandlung sei eines der sensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes.

Somit machte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stefan Harbarth, ohne Umschweife klar, dass die medizinische Zwangsmaßnahme als Schutzpflicht des Staates zu verstehen sei.

in Kobinet-Nachrichten von Julia Lippert. Weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2024/07/29/fassungslos-im-bundesverfassungsgericht-ambulante-zwangsbehandlungen-bei-betreuten-menschen-in-langfristiger-unterbringung/